Es wurden bei Ihnen Hautveränderungen festgestellt, die aus gesundheitlichen und/oder kosmetischen Gründen entfernt werden sollen?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten der medizinisch notwenigen Behandlung. Die Kosten einer rein kosmetischen Behandlung, sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (Igel), trägt der Patient selbst. Gutartige Hauttumorentfernung: gem. GoÄ (Gebührenordnung für Ärzte)